Die Aufteilung der Maklerprovision wird jetzt bundesweit neu geregelt. Ab dem 23. Dezember 2020 haben Maklerkunden unterschiedliche Möglichkeiten, einen Makler zu engagieren.
Die Varianten einer Beauftragung:
Variante 1: Teilung der Provision
Variante 2: Käufer bezahlt maximal 50%
Variante 3: Verkäufer übernimmt die Provision zu 100%
Die wichtigsten Fragen:
Was ändert sich?
Bisher wurde in den meisten Bundesländern die Maklerprovision schon geteilt. In einigen Städten wie Berlin, Hamburg oder Bremen haben aber Käufer die Provision alleine getragen.
Ab dem 23. Dezember 2020 zahlen Verkäufer und Käufer die Maklerkosten zu gleichen Teilen. Beauftragt der Verkäufer einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses einen Makler, muss er also die Hälfte der Maklercourtage zahlen. Das neue Gesetz gibt außerdem vor, dass Käufer und Verkäufer die Provisionsvereinbarung mit dem Makler ausdrücklich schriftlich bestätigen müssen.
Wer bezahlt den Makler?
Es gibt unterschiedliche Modelle. Der Makler wird entweder nur vom Verkäufer bezahlt oder vom Verkäufer und Käufer. Bei keinem Modell zahlt der Käufer mehr als die Hälfte der vereinbarten Provision.
Wie hoch ist die Maklerprovision?
Das ist nicht festgelegt. Provisionen werden frei verhandelt. In der Praxis beträgt die Provision in Deutschland in der Regel zwischen 3 und 6 Prozent des Verkaufspreises der Immobilie.
Gilt Neuregelung auf für Grundstücke und Zwei- oder Mehrfamilienhäuser?
Nein. Sie gilt nur für ein Einfamilienhaus oder eine Eigentumswohnung.