Rodenkirchen Malerviertel; Wohnraum mit großem Potenzial und Garten !
Wohnung in 50999
Dieses Zwei - Parteienhaus liegt im Rodenkirchener Malerviertel. Eine Wohnung liegt im ersten Obergeschoss. Die hier angebotene zweite Wohneinheit befindet sich im Erdgeschoss. Die Erdgeschosswohnung mit großem Garten und Terrasse verfügt über ca. 128 m² Wohnfläche. Diese verteilen sich auf das großzügige Wohnzimmer mit direktem Gartenzugang, eine Küche mit eigenem Vorratsraum, ein Gäste-WC, ein Badezimmer, und drei weitere Schlaf- bzw. Kinderzimmer. Bei der bisher geschlossenen Küche besteht die Möglichkeit eines Durchbruchs zum Wohnbereich. Die Gartennutzung obliegt ausschließlich dem Eigentümer dieser hier angebotenen Wohneinheit und ist so auch notariell beurkundet.
Zur Wohnung gehört zusätzlich noch eine ca. 28 m² große Einliegerwohnung im Souterrainbereich sowie eine Garage. Die Einliegerwohnung bietet sich ideal zum Arbeiten oder auch als Hobbyraum an. Da der Souterrainbereich über keine genehmigte Wohnfläche verfügt, ist dieser auch nicht in der ausgewiesenen Wohnfläche berücksichtigt. Ein Badezimmer sowie ein Küchenbereich sind bereits vorhanden.
Der separate Abstellraum sowie ein Wasch- und Trockenraum befinden sich im Kellergeschoss. Der vorhandene Speicher dient ebenfalls als Staufläche.
Das Haus wurde insgesamt stetig saniert und renoviert. Der Eigentumsanteil beider Parteien beträgt 50/50.
Gerne vereinbaren wir mit Ihnen einen individuellen Besichtigungstermin. Schreiben Sie uns einfach eine E-Mail. Wir rufen Sie umgehend zurück.
Sämtliche Angaben in diesem Exposé dienen lediglich der Vorabinformation. Änderungen bleiben daher vorbehalten, insbesondere auch im Hinblick auf die Inhalte der Grundrisse, Preisangaben und die mit Grundrissplänen, Detailzeichnungen und der Projektübersicht verbundenen Angaben. Diese Informationen stellen ausdrücklich kein Vertragsangebot dar. Wir übernehmen damit keine Haftung, Zusicherung und/oder Garantie für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der in dieser Schrift bereitgestellten Informationen. Allein der Inhalt des notariellen Kaufvertrages ist maßgeblich.